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Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk steigen zum Jahreswechsel 2026

Mit dem neuen Jahr gibt es in Deutschlands beschäftigungsstärkstem Handwerk auch höhere Löhne. Insgesamt verfügt die Branche über neun Tarifgruppen. Zwei davon sind als Branchenmindestlöhne allgemeinverbindlich – damit gelten diese ausnahmslos für alle gewerblichen Reinigungskräfte in Deutschland.

Der Branchenmindestlohn in der Einstiegs-Lohngruppe (LG 1) steigt um rund 5,3 Prozent von 14,25 Euro auf 15 Euro. Der Abstand zwischen dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn (ab 2026: 13,90 Euro) und den Einstiegslöhnen für Ungelernte in der Gebäudereinigung beträgt damit fast 8 Prozent.

Der zweite Branchenmindestlohn für Fachkräfte (Lohngruppe 6) erhöht sich um rund 4,3 Prozent von 17,65 Euro auf 18,40 Euro.

Die Azubivergütungen im ersten, zweiten und dritten Lehrjahr liegen im Gebäudereiniger-Handwerk weiterhin bei 1.000, 1.150 bzw. 1.300 Euro.

Das Gebäudereiniger-Handwerk hat einen unbefristeten allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag. In diesem sind u. a. 30 Urlaubstage, Zuschlagsregeln für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Erschwernis- und Belastungszuschläge vorgesehen.

In der Gebäudereinigung bekommen Mitglieder der IG BAU, die gleichzeitig in Innungsbetrieben arbeiten, bereits seit 2007 ein zusätzliches Urlaubsgeld als Gewerkschaftsbonus. Die Höhe beträgt 1,85 Stundenlöhne pro Urlaubstag. Aktuell verhandelt der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) mit der IG BAU über einen zweiten Gewerkschaftsbonus. Dabei fordert die IG BAU eine zusätzliche Jahressonderzahlung für Mitglieder. Der BIV dagegen verweist auf den schlechten konjunkturellen Kontext in Deutschland.

 
– Lück, Christopher (2025). Presseinformation. Die Gebäudedienstleister Bundesinnungsverband